Versicherung

Mit Versicherung (früher Assekuranz) wird das Grundprinzip der gemeinschaftlichen Risikoübernahme bezeichnet. Viele zahlen einen Versicherungsbeitrag in den Pool der Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Pool den Betrag in Höhe der Versicherungssumme zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Pool bei bezahlbarem Beitrag aus um die Versicherungssummen zu begleichen. Voraussetzung dafür ist, dass die Schäden im vorhinein statistisch einschätzbar sind und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der entsprechende Tarif (Beitrag) zu errechnen ist.

Grundsätzlich kann man sagen, das der Versicherung das gemeinsame Tragen von Risiken von vielen Versicherungsnehmern (Kollektiv) zu grunde liegt.

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